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MIT DEM AUTO
Fahrzeugdokumente:
Für die Einreise nach Kroatien braucht man den Führerschein, den Fahrzeugschein und die Grüne
Versicherungskarte für das Fahrzeug.
Tempolimit:
- in geschlossenen Ortschaften 50 km/h
- auf Landstraßen 90 km/h
- auf Schnellstraßen 110 km/h
- auf Autobahnen 130 km/h
- PKW mit Wohnwagen 80 km/h
- Busse und Busse mit leichtem Anhänger 80 km/h
Regen:
Bei nasser Fahrbahn sollte die Geschwindigkeit verringert und den Straßenverhältnissen angepasst
werden. Bei der Fahrt ist das Einschalten der Scheinwerfer auch bei Tageslicht Pflicht (0 bis 24 Uhr).
Die Handy-Nutzung während der Fahrt ist verboten!
Erlaubter Blutalkoholgehalt -0,0 Promille!
Das Anlegen der Sicherheitsgurte ist Pflicht.
Tankstellen
Tankstellen sind täglich von 7 bis 19 oder 20 Uhr und in der Sommersaison bis 22 Uhr geöffnet; die
dienstbereiten Tankstellen in größeren Städten und
entlang den Hauptreiserouten sind rund um die Uhr
geöffnet; die Tankstellen verkaufen: Eurosuper 95, Super 95, Super 98, Super plus 98, Euro Diesel und Diesel, in größeren Städten auch Gas.
Informationen über Kraftstoffpreise und ein Verzeichnis der Gas-Tankstellen finden Sie unter:
www.ina.hr ; www.omvistrabenz.hr ; www.tifon.hr ; www.hak.hr
Autobahngebühr:
Autobahngebühr wird auf folgenden Autobahnen erhoben:
Zagreb - Karlovac - Bosiljevo, Bosiljevo - Ogulin - Jezerane -Gospic -
tunel Sv. Rok - Zadar - Pirovac - Vrpolje - Šibenik - Dugopolje (Split), Zaprešic
- Krapina, Zagreb - Bregana, Zagreb - Slavonski Brod -Županja, Zagreb -Varaždin - Gorican
Und auf folgenden Halbautobahnen: Bosiljevo-Rijeka,
Istrisches Y, Mautrampe Tunnel Ueka und Mautrampe "Mirna", Krka-Brücke.
Informationen: www.hak.hr , www.hac.hr , www.arz.hr , www.bina-istra.hr
Grundlegende Pflichten im Falle eines Verkehrsunfalls: Bei einem Verkehrsunfall ist umgehend die Polizei zu nachrichtigen (Tel. 92)
Dies ist nicht unbedingt nötig bei einem Verkehrsunfall mit geringerem materiellem Schaden.
Sichern Sie die Unfallstelle (stellen Sie ein Warndreieck auf) und unternehmen Sie notwendige Maßnahmen,
um neue Gefahren auszuschließen. Warten Sie auf die Polizei. Alle Informationen über die
versicherungstechnische Abwicklung des Verkehrsunfalls, über kroatische Versicherungsgesellschaften,
Reparaturwerkstätten usw. können Sie von den Polizisten, die den Verkehrsunfall aufgenommen haben, erhalten.
Im Falle einer Fahrzeugbeschädigung, gleich wie erheblich, verlangen Sie von der
Polizei eine Bescheinigung über die Fahrzeugbeschädigung, ohne die Sie die Staatsgrenze
später nicht passieren können. Wenn Sie einen evtl. Schaden beheben lassen wollen oder den Wagen abschleppen lassen müssen,
rufen Sie die Pannenhilfe, Tel.Nr.: 987 an. (Bei Anrufen aus dem Ausland wählen sie +385 1 987).
Tipps zur Vermeidung von Staus
Um längere Reisezeiten und das Warten in der Kolonne zu vermeiden, raten wir Ihnen: Planen Sie Ihre Reise
mit einem Routenplaner, in dem die kritischen Tage und Streckenabschnitte verzeichnet sind. Informieren Sie
sich vor Antritt der Reise beim HAK (Informationszentrum des HAK: 01 4640 800) über die Lage im Straßen-
und Fährverkehr oder hören Sie das Zweite Programm des Kroatischen Rundfunks (RDS-HRT2) |
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MIT DEM FLUGZEUG
Internationale Flughäfen:
Zagreb, Split, Dubrovnik, Pula, Rijeka, Zadar und Osijek. Die Inseln Brac und Losinj können nur von kleineren Maschinen angeflogen werden. Informationen: Zagreb 01 6265 222, Split 021 203 555, Dubrovnik 020 773 377, Pula 052 530 105, Rijeka 051 842 132, Zadar 023 313 311, Osijek 031 514 441, 031 514 442, Brac 021 559 715, Losinj 051 231 666.
Croatia Airlines:
Die nationale Fluggesellschaft fliegt nach Amsterdam, Wien Brüssel, Frankfurt, Istanbul, London, München, Paris, Prag, Rom, Sarajevo, Skopje, Zürich, Tel Aviv und Warschau. Die kroatische Küste ist saisonabhängig auch mit anderen deutschen, österreichischen, italienischen und anderen Destinationen verbunden.
Informationen: www.croatiaairlines.hr ;
Reservationen: +385 1 4872 727; 062 77 77 77
Andere Fluggesellschaften, die nach Kroatien fliegen:
Aeroflot, Austrian Airlines, CSA, Lufthansa, LOT, Malev, Germanwings, Scandinavian Airlines und Turkish Airlines. |
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MIT DEM SCHIFF
Internationale Fährverbindungen:
Zadar-Ancona, Koreula-Stari Grad/Hvar-Split-Ancona, Split-Ancona, Dubrovnik-Bari.
Fährverbindungen entlang der Küste:
Rijeka-Zadar-Split-Stari Grad/Hvar-Koreula-Sobra/Mljet-Dubrovnik.
Lokale Fährverbindungen verbinden das Festland mit den Inseln: Cres, Lošinj, Rab, Pag, Ugljan, Pašman, Olib, Silba, Premuda, Ist, Molat, Sestrunj,Žirje, Zverinac, Rava,
Zlarin, Dugi otok, Iž, Šolta, Brae, Hvar, Vis, der Halbinsel Pelješac, Koreula, Lastovo, Mljet undŠipan. Lokale
Schiffs und Schnellbootlinien laufen kleinere bewohnte Inseln an, auf denen es keinen Autoverkehr gibt.
Jadrolinija:
Die größte kroatische Gesellschaft für den Personenschiffsverkehr unterhält die meisten regelmäßigen,
internationalen und inländischen Fähr-, Schiffs- und Schnellbootverkehrslinien. Hauptbüro/Zentrale in Rijeka
(Tel.: +385 051 666 111; 666 100). www.jadrolinija.hr
Andere Reedereien:
- Rapska plovidba d.d.: www.rapska-plovidba.hr
- Lošinjska plovidba brodarstvo d.d.: www.losinjska-plovidba.hr
- Mediteranska plovidba d.d.: www.korcula.net /How to get to the island
- Sem Marina: www.sem-marina.hr
- Adriatica: www.adriatica.it
- SNAV: www.snav.it
Zollämter für die Einreise ausländischer Schiffe und Boote sind:
Ständige:
Umag, PoreÈ, Rovinj, Pula, Raša/Bršica, Rijeka, MaliLošinj, Zadar, Šibenik, Split,
PloÈe, KorÈeula, Dubrovnik, Vela Luka und Ubli Saisonale (in der Sommersaison):
ACI-Marina Umag, Novigrad, Sali, Božava,Primošten, Ravni Žakan , Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiža und Cavtat.
Die Schifffahrt in der Republik Kroatien
Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, ist verpflichtet,
auf dem kürzesten Weg den nächsten, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen,
um die Grenzkontrollformalitäten zu erledigen, eine Vignette zu beschaffen und die Crewliste im Hafenamt
oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigen zu lassen. Der Schiffsführer eines Schiffes,
das auf dem Landweg in die Republik Kroatien eingereist ist, oder sich zur Aufbewahrung in
einem Hafen oder einem anderen genehmigten Ort in der Republik Kroatien befindet, ist verpflichtet,
vor Schifffahrtsbeginn eine Vignette zu beschaffen und die Crewliste im Hafenamt oder in der
Hafenamtszweigstelle beglaubigen zu lassen. Ein Schiff, das kürzer ist als 2,50 m, oder dessen Antriebsmotoren
eine Gesamtkraft von weniger als 5 kW haben, benötigt keine Vignette. Die Vignette ist an sichtbarer Stelle am Schiff anzubringen.
Die Gültigkeitsdauer der Vignette beträgt ein Jahr vom Tag ihrer Ausgabe.
Auf einem in der Republik Kroatien fahrenden Schiff müssen sich folgende Originaldokumente befinden: die Vignette eine beglaubigte Liste der Mannschaft und der Reisenden
eine beglaubigte Liste der Personen, die sich auf dem Schiff aufhalten
(für Schiffe, die beabsichtigen, ihre Mannschaft während
der Fahrt in der Republik Kroatien auszutauschen)
der Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes
der Nachweis, dass die Person, die das Schiff führt, dazu befähigt ist.
der Nachweis über die Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden gegenüber
dritten Personen (für Schiffe mit einer Antriebskraft von mehr als 15 kW)
-der Eigentumsnach weis oder eine Vollmacht für die Nutzung des Schiffes Mit
der Beschaffung der Vignette werden folgende Gebühren vergütet:
Gebühr für die Schifffahrtssicherheit
Gebühr für die Nutzung von Schifffahrtssicherheitsobjekten (Leuchtfeuergebühr)
Gebühr für die informative Seekarte -Verwaltungsgebühr Der Schiffsführer, der beabsichtigt, seine Mannschaft während
der Fahrt in der Republik Kroatien auszutauschen, ist verpflichtet, bei der Vignettenbeschaffung
eine Liste der Personen zu vorzulegen, die sich während der Gültigkeitsdauer der Vignette
auf dem Schiff aufhalten werden. Die Gesamtzahl der auf der Liste aufgeführten Personen kann nicht
größer sein als die zweifache Kapazität, erhöht um 30 % der Kapazitätseinheit des Schiffes.
In die Personenliste werden keine Personen eingetragen, die sich während des Aufenthaltes des Schiffes
im Hafen oder auf dem Ankerplatz an Bord befinden. Die Personenliste kann anlässlich
der Vignettenbeschaffung vollständig, aber auch sukzessiv ausgefüllt werden, jedoch spätestens nach der ersten
Einschiffung der auf der Personenliste aufgeführten jeweiligen Person. Wenn die Personenliste
sukzessiv ausgefüllt wird, wird diese beim Ausfüllen im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigt. Die Zahl der
auf der Personenliste stehenden auszutauschenden Personen ist unbegrenzt.
Wenn der Schiffsführer während des Aufenthalts in kroatischen Gewässern nicht beabsichtigt,
die Mannschaft während der Gültigkeitsdauer der Vignette auszutauschen, braucht
er sich nicht mehr im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle zu melden. |
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MIT DEM BAHN
Kroatien hat direkte Bahnverbindungen mit Slowenien, Ungarn, Italien,Österreich, der Schweiz,
Deutschland, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro, sowie indirekte
Verbindungen mit fast allen europäischen Ländern.
Eurocity-und Intercity-Züge:
EC "Mimara": München-Villach- Zagreb; EC "Agram": Salzburg-Zagreb;
IC "Zagreb": Zagreb-Maribor- Wien;
IC "Croatia": Wien-Zagreb;
IC "Sava": München-Salzburg- Villach-Ljubljana-Zagreb- Belgrad;
IC "Kvarner": Budapest-Zagreb- Rijeka
Informationen: 060 333 444, + 385 1 378 2532 ,
E-Mail: informacije@hznet.hr
Web: www.hznet.hr |
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MIT DEM BUS
Das Busliniennetz ist sehr gut ausgebaut und verbindet alle Teile des Landes. Regelmäßige internationale Busverbindungen bestehen mit allen Nachbarländern sowie mit den wichtigsten Ländern in Mittel-und
Westeuropa. Informationen: 060 313 333; +385 1 6112 789; +385 1 6008 631;
Zagreb: www.akz.hr ; E-Mail: akz@akz.hr
Rijeka: www.autotrans.hr
Split: www.ak-split.hr
TAXI UND RENT-A-CAR
Taxis - gibt es in allen größeren Städten und Fremdenverkehrsorten.
Rent-a-car: Autos können in allen Städten, Fremdenverkehrsorten und an Flughäfen gemietet werden. |
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Text: Kroatische Zentrale für Tourismus - www.croatia.hr |
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